Landesparteitag
ehemals: Landesdelegiertenkonferenz (LDK). Der Landesparteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes. Er besteht aus ca. 110 Delegierten der Kreisverbände und tagt mindestens einmal im Jahr.
Kleiner Parteitag
ehemals: Landeshauptausschuss (LHA). Der Kleine Parteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Er setzt sich aus den 30 Delegierten der Kreisverbände (je 2) zusammen. Er tagt grundsätzlich viermal pro Jahr.
Landesvorstand (LaVo)
Der Landesvorstand besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Landesparteitag gewählt werden.- 2 Vorsitzende
- SchatzmeisterIn
- 1 BeisitzerIn
Parteirat
Der Parteirat besteht aus 18 Mitgliedern, die vom Landesparteitag gewählt werden. In ihm sind u.a. vertreten:
- die vier Mitglieder des Landesvorstandes
- maximal sechs Personen, die ein Mandat ausüben
- 2 VertreterInnen der Jungen Grünen
Landesfinanzrat (LFR)
Der Landesfinanzrat ist das finanzpolitische Organ des grünen Landesverbandes. Der LFR setzt sich aus den 15 KreisschatzmeisterInnen (KSM) und der LandesschatzmeisterIn (LSM) zusammen.
Landesarbeitsgemeinschaften (LAG'en)
Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG`en) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Ziel, die inhaltliche und politische Arbeit in der Partei und in ihren Gremien zu entwickeln, zu vernetzen sowie die Zusammenarbeit mit außerparteilichen (Fach-)Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen zu koordinieren.
Grüne Dokumente (Satzung und Programme)
Grüne im Parlament:
Bündnisgrüne Mitglieder im Schleswig-Holsteinischen Landtag (MdL)
Bündnisgrüne schleswig-holsteinische Mitglieder des Bundestages (MdB)
Bündnisgrüne Europaabgeordnete (MdEP)
GRÜNE Jugend Landesverband
Externe Organisationen:
Heinrich-Böll-Stiftung Schl.-Holst.