Wir managen den Atomausstieg

LPT11 Antiaton_172

Beschluss
Landesparteitag 28./29. Mai in Eckernförde

1.      Rechtliche Grundlagen für einen beschleunigten Atomausstieg ohne Belastungen für das Klima

Wir, Bündnis 90/ Die Grünen, haben wie keine andere Partei für den Atomausstieg gekämpft. Wir wollen die gesellschaftliche Mehrheit  für einen schnellen Ausstieg nutzen. Wir begrüßen, wenn Menschen ihre bisherige Meinung aufgrund der Katastrophe von Fukushima geändert haben, namentlich Mitglieder von CDU und FDP. Allein, den Worten müssen Taten folgen. Wir wollen uns dabei jedoch nicht zum Narren halten lassen. Deshalb fordern wir konkrete Schritte für einen zügigen unumkehrbaren Atomausstieg:

  • Alle AKW sowie betriebene, genehmigte und in Untersuchung befindliche Endlager und sonstige Atomanlagen sollen einer erneuten Sicherheitsüberprüfung in den Anlagen vor Ort unterzogen werden. Die Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke und deren Neubewertung sollen vor dem Hintergrund der weltweiten Erfahrungen mit Havarien, Störfällen und Fehlerereignissen und neuen Risikoszenarien gemäß des Prüfkataloges der Arbeitsgruppe RS I 3 des Bundesumweltministeriums vom 16. März 2011 vorgenommen werden. Darüber hinaus ist insbesondere die bisherige Auslegung zu prüfen. Auslegungsüberschreitende Annahmen, die Restrisiken, müssen neu bewertet werden.
  • Erdbeben, extreme Sturmfluten, Deichbruch, Schiffshavarien mit Folgen für die AKW an der Elbe: Diese und die Kombination solcher Ereignisse können die drei schleswig-holsteinischen AKW in Brokdorf, Brunsbüttel und Geesthacht/Krümmel betreffen und müssen bei einer neuen Sicherheitsbetrachtung berücksichtigt werden. Auch die Gefahren durch Terrorismus müssen dabei eingehend analysiert werden. Das schließt eine Überprüfung der Anfälligkeit technischer Systeme für Computerviren oder andere Cyberangriffe ein.
  • Wir wollen eine unverzügliche Novellierung des Atomgesetzes, die die Verlängerung der Laufzeiten zurücknimmt und mit der den sieben ältesten Atomkraftwerken und Krümmel die Betriebsgenehmigungen entzogen werden mit der Begründung, dass deren Betrieb nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt. Dabei ist eine Übertragbarkeit von Rechten zur Erzeugung von Strom auf andere Kraftwerke auszuschließen.
    Das letzte deutsche AKW wird bis spätestens 2017 abgeschaltet.
  • Die Inkraftsetzung des neuen kerntechnischen Regelwerks durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
  • Eine strenge Sicherheitsüberprüfung der verbleibenden neun AKW auf der Basis des überarbeiteten kerntechnischen Regelwerks.
  • Die Deckungsvorsorge der Betreiber von Atomanlagen für Havariehaftung und Unfallfolgen soll deutlich angehoben werden. Ein gegenseitiger Deckungsverbund soll nicht mehr möglich sein.
  • Der Käufer von Kernbrennstoffen muss am Unfallrisiko bei der Herstellung partizipieren um die Sicherheit der Menschen in der Zulieferkette zu erhöhen.
  • Die Mittel der Betreiber aus den Rückstellungen für Rückbau bzw. Einschluss der AKW, für Konditionierung der hochradioaktiven Abfälle und für Endlagerung sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden, um diese wettbewerbsverzerrende faktische Subventionierung der Atomindustrie zu beenden und die Rückstellungsmilliarden, die bisher unkonditioniert von den Konzernen für ihre Zwecke verwendet werden vor möglichen Insolvenzen zu bewahren. Damit werden diese Mittel für den Zweck, für den sie gebildet wurden, gesichert.
  • Daneben soll eine Brennstoffsteuer auf Uran die Wettbewerbsvorteile der Atomindustrie gegenüber anderen Stromerzeugungsarten großenteils abschöpfen.
  • Sicherheits- und Drittschutz verkürzende Regelungen wie der neu geschaffene Paragraf 7d des Atomgesetzes sollen aufgehoben und durch klare Sicherheitsvorgaben ersetzt werden, die dem neuesten Stand von Technologie und Wissenschaft entsprechen.
  • Mit einem Endlagersuchgesetz, basierend auf den Kriterien des in Grüner Regierungszeit eingesetzten Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AK End) wird endlich die Grundlage für den Beginn einer ergebnisoffenen Endlagersuche gelegt.

2.      Leistungen der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein

Die Gesamtsumme des erneuerbaren Stroms auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage und bis spätestens 2020 erschließbar beträgt rund 42,5 TWh. Damit übertrifft das rein erneuerbare Ausbauszenario des Landes die konventionelle Stromerzeugung unseres Referenzjahres 2000 (starker Stromexport mit drei AKW) um zirka 25 Prozent. Auch ohne Stromeinsparung könnte Schleswig Holstein dreimal mehr Strom erzeugen, als es selbst verbraucht. Senkt man zusätzlich den Stromverbrauch in der Summe um 20 Prozent - was heute dem technisch und wirtschaftlich machbaren Stand entspricht – auf 10 TWh, kann Schleswig-Holstein über 400 Prozent seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dieses theoretische Verbrauchsniveau wird jedoch aufgrund neuer Technologien, die Strom verbrauchen (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.), nicht gehalten werden können.

Die AKW können also ohne neue Kohlekraftwerke ersetzt werden. Für einen kompletten Ersatz von AKW-Strom müssen allerdings zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, allen voran ein rascher Ausbau der Stromnetze.

Damit die erneuerbaren Energien den Atomstrom zeitnah vollständig ersetzen können, fordern wir:

  • Eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit dem Ziel, den Ausbau aller erneuerbaren Energien weiter zu forcieren und insbesondere den Ausbau der Windenergie an Land zu sichern und durch zusätzliches Repowering zu beschleunigen.
  • Im Hinblick auf Kleinwindanlagen fordern wir die Einführung von Net-Metering (Rückwärtslaufen des Stromzählers wird ermöglicht).
  • Die Finanzierung der Offshore-Windenergie ist in der Startphase und bei Infrastrukturmaßnahmen durch öffentliche Garantien zu erleichtern.
  • Die Erzeugung von Strom aus Biomasse bedarfsorientiert und strikt nach Kriterien der Nachhaltigkeit zu fördern; eine positive Klimabilanz der Biomasseverstromung muss unter Berücksichtigung des Treibstoffeinsatzes und anderer Betriebsmittel sowie der bodenbiologischen Gasemissionen beim Biomasseanbau gewährleistet sein. Biogas aus Maisanbau über den Bestand hinaus muss begrenzt werden. Der Güllebonus darf nicht mehr mit dem Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo-Bonus) kombiniert werden. Wir wollen, dass regional und betrieblich angepasste, bäuerliche Anlagen gegenüber industriellen Anlagen bevorzugt werden und dadurch kleinere Anlagen als bisher auch wirtschaftlich werden. Wir schlagen daher im neuen EEG eine Vergütungsstaffel für Biogasanlagen bis 50 kW vor. Der so genannte NaWaRo-Bonus für die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen muss ebenfalls dringend geändert werden. Bei der in diesem Sommer/Herbst anstehenden EEG-Novellierung müssen Mindeststandards bezüglich der Vielfalt von Fruchtfolgen und weitere Standards zur Eingrenzung möglicher negativer Umweltwirkung eingeführt sowie Überförderungen abgeschafft werden. Die in § 64 (2) 1. des EEG vorgesehenen ökologischen Kriterien für die Biomasseproduktion sind im Sinne einer guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft mit Fruchtwechsel, Grundwasserschutz und Aussparung von Moorböden einzufordern; Biomasse ist zu wertvoll, um mit geringem Wirkungsgrad lediglich zur Stromerzeugung verfeuert zu werden. Wichtig ist daher die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung. Zur Stromerzeugung aus Biogas gehört zwingend die Nutzung der damit verbundenen Abwärme. Biogasverstromung ohne diese Nutzung soll nicht mehr im EEG gefördert werden. Ist eine effiziente Nutzung vor Ort nicht möglich, sollte Biogas in Mikrogasleitungen zu BHKW an Orten mit entsprechendem Wärmebedarf transportiert werden.
  • Die Produktion von Solarstrom wächst inzwischen deutlich schneller als 2009 angenommen. Wir wollen, dass sie in Zukunft auch einen größeren Beitrag leisten. Ein regelmäßiges und der Marktentwicklung angepasstes Nachsteuern halten wir aber für erforderlich, um die beträchtlichen Kostensenkungen der Fotovoltaik schneller an die StromverbraucherInnen weiterzugeben. Nach unseren Vorstellungen ist eine Verfünffachung der Solarstromproduktion in wenigen Jahren möglich. Im Weiteren fordern wir: Auch bei Solarstrom soll eine Teilung der Gewerbesteuer analog der Regelungen für Windkraftanlagen erfolgen.
  • wir fordern im EEG eine Unterstützung von Speichern

3.      Stromnetze: Öffentliche Infrastruktur

Um Strom in der Größenordnung von zirka 43 TWh einzusammeln, abzuführen und zu transportieren, braucht es einen ebenso bedeutenden wie schnellen Ausbau des Stromnetzes in Schleswig-Holstein. Bereits heute müssen in Schleswig-Holstein aufgrund von Netzengpässen erneuerbare Erzeugungsanlagen zum Teil häufig abgeschaltet werden. 2009 gingen dadurch zirka 70 GWh erneuerbarer Strom verloren und den Stromkunden entstand ein Schaden von über 6 Mio. Euro.

Weil wir demokratische Netzplanung und echte Bürgerbeteiligung ernst meinen, legen  wir uns nicht im Vorweg abschließend auf eine bestimmte Form des Netzausbaus festlegen. Die folgenden Ausführungen geben aber einen Einblick, wie wir uns das Stromnetz der Zukunft vorstellen können.

Um den Strom aus dem Netzknoten Brunsbüttel über die Elbe in den süddeutschen Raum zu transportieren, sprechen wir uns für den Bau einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) aus. Für den in Büsum angelandeten Windstrom aus den Offshore-Windclustern und den an der Westküste an Land erzeugten Windstrom sind konfliktarme Leitungstrassen bis Brunsbüttel zu entwickeln; auvh HGÜ-Varianten sind zu prüfen. Gleichstrom verursacht eine viel geringere elektromagnetische Belastung für die Menschen und lässt sich leichter in Erdkabelform verlegen.

Wir unterstützen den Einstieg in eine großräumige HGÜ-Vernetzung durch Ausarbeitung eines großräumigen HGÜ-Leitungskonzeptes ("Supergrid"). Das geplante NordLink-Seekabel nach Norwegen kann der Einstieg in eine Vernetzung mit unseren Nachbarn sein, dem weitere folgen müssen, unter anderem eine HGÜ-Leitung über Dänemark und Norwegen.

Für die Ostküste sprechen wir uns dafür aus, für die Abführung des Windstroms bestehende 220 kV- und 110 kV-Trassen zu nutzen und für die Ableitung aus den Hauptwindgebieten auf 380 kV zu ertüchtigen. Dem Neubau von Masten und Trassen ist der Umbau vorzuziehen. Neue Beseilungen können die Effizienz weiter erhöhen. Sensible Gebiete wie Ortschaften und ökologisch besonders empfindliche Gebiete müssen umgangen oder durch Erdkabel entlastet werden. Zu prüfen ist die Alternative, mittels Seekabel den Ausbau entlang der Küste zu umgehen (siehe Exkurs).

Für die Westküste sehen wir den Bedarf einer neuen 380 kV Leitung. Die kleine Lösung, mit verschiedenen 110 kV-Leitungen den Strom zur bestehenden 380 kV-Leitung von Flensburg nach Brunsbüttel zu transportieren (Tannenbaummodell) ist nach unseren Berechnungen nicht ausreichend, um eine Strommenge von 27 TWh abzuführen.

Wir bezweifeln den Bedarf für eine 380kV-Leitung der Stadt Kiel, wie sie aus den vorgelegten Plänen von E.ON und TenneT hervorgeht. Essentiell für Transparenz ist die Offenlegung von Lastflüssen und anderen Netzdaten, die bislang Verschlusssache sind. Im Prinzip gibt es bislang keine Überprüfungsmöglichkeit über den tatsächlichen Ausbaubedarf, was jeglicher Anforderung an Transparenz und in der Folge an Akzeptanz widerspricht.

Erdkabellösungen auf der 380 kV-Ebene treffen bisher auf technische und wirtschaftliche Probleme. Die Kosten belaufen sich je nach Untergrund und Technik zurzeit auf das drei- bis achtfache. Entsprechend soll die 380 kV-Leitung überwiegend als Freileitung gebaut werden. Dagegen wollen wir 110 kV-Leitungen grundsätzlich als Erdkabel bauen.

Schon heute stehen viele technologische Innovationen und bauliche Alternativen zur Verfügung, die wir zur Minimierung des Eingriffes und zur Kostenreduzierung fördern wollen. Dazu gehören thermofeste Beseilungen genauso wie innovative, relativ niedrige Betonmasten (WinTrak, Bögl-Masten, Europoles), die das Landschaftsbild schonen und strahlungsärmer sind. Wir wollen weiterhin prüfen, ob der Netzbau mit der Elektrifizierung der Marschbahn und anderer Strecken zu verbinden ist. Ortschaften sind zu umgehen und auf ausgewählten, besonders sensiblen Strecken ist eine Verkabelung vorzunehmen. Vogelschutzmaßnahmen sind konsequent umzusetzen. Die bestehende 110 kV-Leitung von Niebüll nach Brunsbüttel kann durch die neue 380 kV-Leitung ersetzt werden.

4.      Beschleunigung des Netzausbaus

Der beschleunigte Atomausstieg erfordert einen beschleunigten Netzausbau. Den wollen wir aktiv gestalten. Dabei sind die berechtigten Belange des Gesundheitsschutzes, des Naturschutzes, der Landwirtschaft, des Tourismus und des Landschaftsbildes einzubeziehen. Die Grünen stehen als BürgerInnen-Partei für Transparenz und Beteiligung. Akzeptanz und zügiger Netzausbau und ein Mehr an Bürgerbeteiligung sind kein Widerspruch.

Der Planungszeitraum für Stromleitungen beträgt heute bis zu zehn Jahren. Wollen wir den Atomausstieg bis 2017 bei Beibehaltung der Klimaziele realisieren, muss diese Zeitspanne halbiert werden. Dies ist möglich. Entscheidend ist dabei nicht nur das Planungsrecht, sondern zum Beispiel die Ermöglichung von Erdkabeln und Transparenz bei der Bedarfsplanung. Es liegen viele  Vorschläge auf dem Tisch, wie der Netzausbau beschleunigt werden kann. Diese sind jedoch unterschiedlich zu bewerten.

Die Einführung eines Bonus für beschleunigten Netzausbau (Sprinterprämie) als Belohnung für die bisherige Verzögerung und die Verletzung gesetzlicher Pflichten der NetzbetreiberInnen sehen wir kritisch. Dennoch brauchen wir neue Finanzierungsmodelle für den Netzausbau, um den Zugang zu Kapital zu verbessern. Gleichzeitig kann die Finanzierung mit der Akzeptanzfrage verbunden werden. Zum einen muss der Staat unterstützen: Um das Kapital für den Netzausbau schnell bereit zu stellen, soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau den NetzbetreiberInnen zinsgünstige Kredite gewähren. Der Staat soll auch Kredite verbürgen. Zum anderen soll ähnlich wie bei Bürger-Windparks eine Mitbeteiligung der Menschen in den betroffenen Regionen ermöglicht werden. Gleiches gilt für Ämter und Gemeinden. Solche Modelle werden unter dem Namen B.E.N. (Bürger Energie Netzwerk) in der Region geprüft.

Es gibt bislang keine bundeseinheitliche Netzplanung, d.h. auch keine bundesrechtliche Steuerung. Solange das so ist, wird es vor Ort immer schwierig zu erklären sein, warum eine Trasse gerade so verlaufen muss und nicht anders verlaufen kann. Statt ständig von der Dagegen-Gesellschaft zu reden, muss der Bund selbst endlich tätig werden und seine Verantwortung wahrnehmen und zwar durch Aufstellung eines demokratisch legitimierten Bundesnetzplans (Bundesfachplan) für Übertragungsnetze, ergänzt durch einen Landesnetzplan mit Berücksichtigung der Verteilnetze. Dieser Pläne müssen auf den schnellstmöglichen Umstieg zu 100% Erneuerbaren ausgelegt sein, eine überprüfbare Bedarfsprüfung vornehmen, die groben Trassenkorridore festlegen und nach transparenten Kriterien eine Diskussion über Alternativen führen. Ein solcher demokratisch legitimierter Netzplan eröffnet auch die Möglichkeit, den Ausbau durch Ausschreibungsverfahren zu beschleunigen, wo immer die Netzbetreiber die Projekte nicht mit dem notwendigen Engagement vorantreiben.

Korrespondierend dazu wollen wir wegen der überragenden Bedeutung des Netzausbaus für den Ausstieg aus der Atomenergie Planungs- und Rechtsschutzverfahren beschleunigen. Es steht für uns aber außer Frage, dass die BürgerInnen durch die verbindliche und umfassende Beteiligung zu Beginn des Verfahrens trotz der Beschleunigung unterm Strich deutlich mehr Einfluss als bisher bekommen müssen.

Wir sind bereit, die Planung der 380 kV Trassen als bundeshoheitliche Aufgaben zu sehen. Das soll einschließen, dass die Planungen von Trassen, die durch mehrere Bundesländer gehen, künftig nur noch in einer zentralen Planfeststellungsbehörde erfolgen, z.B. der Bundesnetzagentur. Alternativ können die Länder sich auf eine Landesbehörde einigen, die federführend die Planung bei sich als beliehene Behörde in Bundesauftragsverwaltung zusammenführt. Diese soll die Umsetzung des in dem Bundesfachplan Stromübertragungsnetze ermittelten Bedarfes begleiten. Die Öffentlichkeit soll bei der Planerstellung frühzeitig mit echten Einflussmöglichkeiten beteiligt werden.

Die Prüfung von Trassenalternativen etc. darf nicht länger allein den NetzbetreiberInnen obliegen, sondern auch von öffentlicher Seite müssen eigene Vorschläge möglich sein. Eine deutlich demokratischere Planung als in der Vergangenheit ist notwendig, damit die BürgerInnen bereits zu Beginn bzw. vor dem formellen Verfahren intensiv in die Planung einbezogen werden, wenn noch tatsächlicher Einfluss auf die Ausgestaltung der Stromleitung möglich ist. Später verhindert allzu oft die Macht des Faktischen die Realisierung guter Vorschläge. Diese Bürgerbeteiligung darf sich nicht auf Schlagworte wie Transparenz oder Infokampagnen beschränken, sondern muss den Betroffenen die Möglichkeit geben, selbst Einfluss zu nehmen.

 

Deshalb schlagen wir vor:

  • Verbindliche, öffentliche und niedrigschwellige Informationsveranstaltungen bereits im Vorfeld der erstmaligen Planerstellung.
  • Die Vereinheitlichung der Informationsrechte in einem Bürgerinformationsgesetz.
  • Die Überprüfung möglicher Synergieeffekte durch Bündelung mit anderen Infrastrukturmaßnahmen vor Beginn des Verfahrens.
  • Alle BürgerInnen können frühzeitig Änderungsvorschläge machen. Der Bearbeitungsstatus dieser Vorschläge muss jederzeit einsehbar sein, ebenso wie die Begründung für Entscheidungen in ihrem Zusammenhang.
  • Die Erweiterung der Möglichkeiten, in jedem Verfahrensstadium informell auf ein Planungsvorhaben mittels Kritik und Anregungen Einfluss zu nehmen, unter anderem indem webbasierte Angebote geschaffen werden.
  • Das Recht von Betroffenen, in frühen Verfahrensstadien Moderations- und Mediationsverfahren sowie Gutachten zu verlangen. Die Kosten hierfür werden als echte Planungskosten anerkannt.
  • Auch höhere Netzkosten sind in begründeten Fällen akzeptabel, wenn dadurch Wünsche der Menschen vor Ort bezüglich der Ausgestaltung umgesetzt werden können.
  • Dabei gelten für das beschleunigte Verfahren deutlich strengere Grenzwerte für die Belastung mit elektromagnetischen Feldern.

Es soll also ein zweistufiges Verfahren geben, das bedeutet a) eine Bedarfsplanung sowie eine allgemeine vorgezogene Unterrichtung der Öffentlichkeit durch regionale Veranstaltungen und dann b) das verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren. Auf der ersten Ebene werden die Grundsatzentscheidungen getroffen; auf der zweiten Ebene wird  die Ausgestaltung, aber nicht mehr das Frage nach dem Bedarf der Trasse geregelt.

Werden die oben genannten Rechte gesichert, können folgende Maßnahmen zur Beschleunigung ergriffen werden:

  • Das Raumordnungsverfahren wird durch die beschriebene demokratische Landesnetzplanung ersetzt. Ein Vorschlag für die grobe Trassenfestlegung kann durch ein Expertengremium auf Landesebene erfolgen, in dem die betroffenen Akteure (Bürgermeister, Umweltschützer, Netzbetreiber, Denkmalschützer,…) vertreten sind und dessen Arbeit durch intensive Bürgerbeteiligung begleitet wird. Jedes Mitglied des Gremiums kann dabei Alternativvorschläge einbringen.
  • Sobald der Bundesnetzplan steht, müssen die Genehmigungsverfahren beginnen, d.h. die NetzbetreiberInnen müssen verpflichtet werden, unverzüglich mit der Planung zu beginnen und innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu stellen (Fristen angelehnt an das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz vom 16.12.1991).
  • Der Rechtsweg gegen Planungen im Rahmen des beschleunigten Netzausbaus führt sofort zum Bundesverwaltungsgericht.
  • Beim Bundesverwaltungsgericht werden die Verfahren direkt inhaltlich spezialisierten Senaten vorgelegt, die für die Behandlung von Verfahren im Rahmen des beschleunigten Netzausbaus ausschließlich zuständig sind. Diese werden mit genügend Personal ausgestattet, so dass eine Verfahrensdauer von sechs Monaten in der Regel nicht überschritten wird. (Aktuell sind für Netzausbauvorhaben Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren notwendig, sowie grundsätzlich Klagen vor zwei Instanzen möglich. Für alle Pilotstrecken im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) gilt heute: Nur eine Klageinstanz auf Bundesebene).

5.      Speicherung im Erneuerbaren Stromsystem

Dem Ausbau und Umbau der Netze kommt eine besondere Bedeutung zu, da er im Vergleich zur Speicherung von Strom die mit Abstand ressourcensparsamste, verlustärmste und günstigste Maßnahme zur Integration der erneuerbaren Energien ist.

So ist – gerade wenn man an das HGÜ-Netz und intelligente Netze denkt – der beste Ausgleich das Netz selbst. In einem Stromsystem mit großem Anteil fluktuierender Erzeugung muss zusätzlich sowohl der übrige Kraftwerkspark als auch der Verbrauch flexibilisiert werden. Dennoch kann auf zusätzliche Speicher nicht verzichtet werden, wenn bis 2030 eine vollständig erneuerbare Stromversorgung für die Bundesrepublik Deutschland erreicht werden soll.

Daher sehen wir auch neuen Forschungs- und Entwicklungsbedarf für Speicher. Es bedarf einer Abstimmung des Speicherausbaus auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze, damit möglichst die richtigen Speicher am richtigen Ort gebaut werden. Wir brauchen verschiedene Speicher, für Systemdienstleistungen im Netz und für verschiedene Zeithorizonte. Deshalb wollen wir konkret in und für Schleswig-Holstein prüfen und gegebenenfalls umsetzen:

  • Eine geologische Untersuchung des Untergrunds und dessen Kartierung in Schleswig-Holstein, um herauszufinden, welche unterirdischen Kavernen für die Speicherung von Windenergie geeignet sind. Ausgeschlossen muss dabei sein, dass diese Forschung für die Verpressung von CO2 oder die Lagerung von radioaktivem Müll missbraucht wird.
  • Die Erforschung der beiden großen Druckluftkavernen bei Brunsbüttel mit einer Kapazität von zirka 400 MW ist unverzüglich wieder aufzunehmen.
  • Die engere Anbindung unseres Stromnetzes an Skandinavien mit seinen hervorragenden Speicherpotenzialen.
  • Die Nutzung von Pumpwasserkraftwerken. Wir wollen dabei das Werk bei Geesthacht einbeziehen. Wir halten die Idee, den Aushub des Nord-Ostsee-Kanals zum Bau eines Wasserpumpspeicherkraftwerks zu nutzen, für ein prüfenswertes Konzept.
  • E-Mobilität muss weiter und beschleunigt entwickelt werden. Die "mobilen Speicher" der E-Fahrzeuge wollen wir dann in dezentrale Konzepte zur Erzeugungs- und Verbrauchsteuerung integrieren;
  • Die Forschung und Entwicklung von chemischen Batterien und Brennstoffzellen wollen wir vorantreiben.
  • Die Möglichkeiten und Auswirkungen der thermischen Speicherung von Strom (also Wärme oder Kälte) als Alternative zu Zwangsabschaltungen von erneuerbaren Energien.

Die Speichermedien müssen systematisch in das gesamte Stromsystem eingepasst werden. Bei einer Förderung von Speichern ist darauf zu achten, dass die Speicherung nicht finanziell attraktiver ist als die Nutzung des Stroms. Die neuen aber auch bestehende Speicher (vor allem Pumpspeicher, die in Schleswig-Holstein zirka 200 MW Leistung erbringen) sollten zur Netzstabilisierung eingesetzt werden, so dass sie tatsächlich zur Flexibilisierung und Sicherheit des Stromsystems und zum Ausgleich von fluktuierenden erneuerbaren Energien beitragen.

6.      Größere Energieeffizienz bei Stromverbrauch- und Erzeugung

Wir fordern die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes einzubringen, die ein verbindliches Einsparziel von 20 Prozent Strom bis 2020 gegenüber 2007, eine Einsparquote für Energieversorger sowie Energie-Audits für energieintensive Unternehmen verbindlich festschreibt. Außerdem schlagen wir zur Durchsetzung dynamischer Effizienzstandards in der Europäischen Union vor, dass die energiesparendsten Produkte künftig den Standard vorgeben (Top-Runner Ansatz).

Über eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wollen wir die Effizienzsteigerung im fossil befeuerten Kraftwerkspark erhöhen und den Neubau von Kohlekraftwerken unterbinden. Dazu werden Flexibilitätsanforderungen sowie ein elektrischer Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent für neue fossile Kraftwerke bzw. ein Gesamtwirkungsgrad von 75 Prozent auf das Jahr gerechnet bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung eingeführt. Außerdem wird ein dynamischer Mindestwirkungsgrad für bestehende fossile Kraftwerke eingeführt. Als Gegenleistung soll über eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes die Förderung von KWK verbessert werden, der Förderdeckel von 750 Mio. Euro jährlich abgeschafft, die Förderhöhe angepasst, sowie die Förderdauer für KWK-Anlagen verlängert werden. Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), vor allem auf Biogas und Erdgas basierend, stellt eine Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien dar. Statt großer Fernwärmenetze stehen dabei Nahwärmekonzepte und Objekt-Blockheizkraftwerke (BHKW) im Vordergrund. Aus diesem Grund lehnen wir Kohlegroßkraftwerke wie in Brunsbüttel und ursprünglich in Kiel geplant ab.

Im Land wird die Innovationsstiftung aufgelöst und das verbleibende Kapital aus der Umwandlung der Schleswag-Aktien soll in eine Energiestiftung überführt werden. Wir wollen, dass diese Mittel von 25 Mio. Euro nicht verplempert werden, sondern verbindlich für die Forschung zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Stromnetzen an den schleswig-holsteinischen Hochschulen eingesetzt werden. Die Mittel sollen als revolvierender Fonds zur Forschung für Energieeinsparung und der Entwicklung eines intelligenten Netzes ("Smart Grid") genutzt werden, das vor allem den Stromverbrauch von Industrie und Gewerbe, aber auch von HaushaltskundInnen so weit wie möglich an die Stromerzeugung anpasst.

Um Kapital für regionale Energieprojekte zu generieren, soll die Investitionsbank Finanzierungsfonds auflegen: Ziel ist es, durch lokale Kapitalkreisläufe Mittel von Privaten zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien einzuwerben und BürgerInnen aktiv an der Energiewende zu beteiligen.

Die Landesregierung muss die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften einbinden und mit ihnen ein entsprechendes Energieeinsparkonzept erarbeiten.

Wir fordern darüber hinaus, dass das Land sich für ein neues Energieforschungsprogramm auf Bundesebene einsetzt, um die Forschungsanstrengungen zur Förderung technologischer Innovationen in den Bereichen intelligente Netze, Stromübertragungstechnologien sowie Stromspeicherung wesentlich zu verstärken und die Forschungsmittel im Energieforschungsprogramm für erneuerbare Energien und Energieeinsparung auf 500 Mio. Euro pro Jahr zu erhöhen. Die schleswig-holsteinischen Hochschulen sind aufgerufen, sich solche Programme zu eigen zu machen. Um die Mittel dazu zu gewinnen, soll Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag aussteigen und die Forschungsförderung im Bereich Atom- und Fusionsforschung drastisch reduzieren.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, die Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm zurückzunehmen und kurz- und mittelfristig wieder zwei Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Zusätzlich sollen zwei Mrd. Euro aus dem Energiesparfonds für den Gebäudebereich zur Verfügung gestellt werden. So kann viel Erdgas eingespart werden, das zur Stromerzeugung eingesetzt werden kann und damit einen noch schnelleren und trotzdem klimaneutralen Atomausstieg ermöglicht.

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