| Antragsteller/innen: | Dr. Valerie Wilms (KV Pinneberg) u.a. |
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| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zum Antrag 4a "Mehr Gerechtigkeit im Wahlrecht"
Der Kleine Parteitag möge beschließen:
Die Leitlinien für eine Änderung des Wahlrechts aus dem Antrag 4 a werden wie folgt abgeändert:
- 1. Die bisherige letzte Leitlinie wird mit einer neuen Formulierung als erste Leitlinie aufgenommen. Die weiteren bisherigen Leitlinien schließen sich dann in der Reihenfolge an.
- 2. In der bisherigen ersten Leitlinie wird im letzten Satz vor der Zahl das Wort höchstens eingefügt.
Die sich mit diesen Änderungen ergebende Fassung der Leitlinien ist im Folgenden dargestellt:
Einflussmöglichkeiten der BürgerInnen stärken gegen Politikverdrossenheit
Mittlerweile ist die Gruppe der NichtwählerInnen auf dem Weg zur größten "Fraktion" bei den Wahlen. Immer mehr Menschen erkennen, dass sie nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Politik haben. Gerade die repräsentative Demokratie, die sowieso nur in Abständen von 4 bis 5 Jahren den Menschen eine unmittelbare Entscheidung in der Politik ermöglicht, trägt mit dem massiven Einfluss der Parteien auf die Kandidatenaufstellung und damit auch auf die von den Menschen gewählten Repräsentanten zu diesem Effekt bei.
Schleswig-Holstein ist bei den direkten Einflussmöglichkeiten der BürgerInnen auf Wahllisten Schlusslicht. Bei Kommunalwahlen kennen viele Bundesländer inzwischen verschiedene Modelle des Kumulierens und Panaschierens und auch wir GRÜNE in Schleswig-Holstein haben uns für eine dementsprechende Änderung des Kommunalwahlrechtes ausgesprochen. Hamburg und Bremen sind da schon viel weiter, auch getrieben durch Bürgerbewegungen für mehr Demokratie und setzen ein Wahlrecht mit direktem Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Listenreihenfolge und mehr Direktkandidaten ein.
Wir Grüne sind die Partei der Bürgerrechte und setzen uns für mehr direkte Bürgerbeteiligung ein. Darum werden wir jetzt die Chance für eine umfassende Neuordnung des Wahlrechts zu mehr direkten Bürgereinfluss nutzen und die notwendigen Verhandlungen mit den Fraktionen und Parteien in diesem Sinne zu führen. Basis wären der Vorschlag des Vereins Mehr Demokratie und die Modelle aus Hamburg und Bremen.
Wirksame Maßnahmen gegen die Aufblähung künftiger Landtage: Reduzierung der Wahlkreise
Der Hauptgrund für die Verfehlung der Sollzahl von 69 Abgeordneten ist die Anzahl der aktuell bestehenden Wahlkreise. In Zeiten, in denen die sog. "Volksparteien" sich glücklich schätzen, wenn sie 30 Prozent der Stimmen gewinnen, ist bei 40 Wahlkreisen die Entstehung von Ausgleichs- und Überhangmandaten vorprogrammiert. Deswegen fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise auf höchstens nur noch 30.
Weiter wie im Ursprungsantrag.
Begründung:
Der bisherige Antrag fasst sehr umfassend die bisherigen Positionen der Landtagsfraktion zusammen. Diese waren vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes sicherlich ein geeigneter Weg im parlamentarischen Verfahren, um mit den anderen Fraktionen eine gemeinsam getragene Änderung des bisherigen Wahlrecht in Richtung Verfassungskonformität zu schaffen. Nach dem eindeutigen Urteilsspruch des Verfassungsgerichtes ergibt sich eine neue Lage. Das bisherige Wahlrecht ist eindeutig verfassungswidrig und muss zwingend erneuert werden. Außerdem trägt die fehlende direkte Einflussmöglichkeiten der WählerInnen auf die Auswahl der sie repräsentierenden Abgeordneten mit dazu bei, dass die Politikverdrossenheit immer weiter zunimmt und das Vertrauen in die Parteien schwindet.
Da jetzt zwingend ein neues und verfassungskonformes Wahlrecht erarbeitet werden muss, mit dem die Zahl der Landtagsabgeordneten auf 69 begrenzt wird, sollten gerade wir uns als Partei der Bürgerrechte dafür stark machen, dass der Einfluss der BürgerInnen auch im Wahlrecht z.B. durch Kumulieren und Panaschieren und mehrere Direktmandate pro Wahlkreis gestärkt wird. Dass dies auch bei Landtagswahlen funktioniert zeigen die erfolgreichen Anwendungen in Hamburg und Bremen. Für Schleswig-Holstein gibt es einen beachtenswerten Vorschlag des Vereins Demokratie.
Wir haben jetzt die Chance und das Zeitfenster für einen umfassenden Weg Schleswig-Holsteins hin zur Akzeptanz der BürgerInnen als mündige WählerInnen. Dem sollten wir uns stellen und jetzt mit den Verhandlungen in diese Richtung beginnen. Wenn erst einmal ein neues Wahlrecht geschaffen ist, wird ein Fenster für solche grundlegende Änderungen für viele Jahre geschlossen sein. Gerade wir Grüne sollten nicht darauf setzen, dass ein Wahlrecht mit mehr Einflussmöglichkeiten für die BürgerInnen erst durch ein Volksbegehren erzwungen wird, wie es in Hamburg geschehen ist.
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AntragstellerInnen:
- Dr. Valerie Wilms, KV Pinneberg
- Regine Wilms, KV Pinneberg
- Heinrich F. Kut, KV Pinneberg
- Hans-Jürgen Bethe, KV Pinneberg
- Spyridon Aslanidis, KV Lübeck