
Fraktionsgröße muss Wählerstimmen entsprechen
Zur heutigen Verhandlung vor dem schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht zur Sitzverteilung im Landtag sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Marlene Löhr:
Nach der letzten Wahl ist es durch eine umstrittene Auslegung des Wahlgesetzes zu der Situation gekommen, dass CDU und FDP die Regierung stellen, obwohl sie insgesamt 30.000 Stimmen weniger auf sich vereinigen konnten als die Oppositionsparteien.
Wir Grüne wollen, dass die Wählerstimmen entscheidend sind für die Mandatsvergabe im Landtag und dass die Fraktionsgrößen dem Verhältnis der Stimmen entsprechen. Eine stärkere Gewichtung der Persönlichkeitswahl gegenüber der Verhältniswahl - wie vom Vertreter des Landtages gefordert - lehnen wir ab. Das wären englische Verhältnisse.
Das Ziel der Größenbegrenzung des Landtages darf nicht über den Eingriff in demokratische Ergebnisse erfolgen, sondern über ein anderes Wahlgesetz mit weniger Wahlkreisen.
Landesverband Schleswig-Holstein
Pressesprecherin
Claudia Jacob
Wilhelminenstr. 18
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 59338 - 0
Fax: 0431 / 59338 - 25
Mobil: 0172 / 541 83 53