Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein, Kleiner Parteitag, 13.03.2010, Kiel
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Beschlüsse
Antragsteller/innen:
Gegenstand:Verwaltungsstrukturreform
Anmerkungen:

BESCHLUSS: Verwaltungsstrukturreform von unten

Das Landesverfassungsgericht hat der gemeinsamen Klage von Grünen und dem SSW Recht gegeben und die Amtsordnung in ihrer bestehenden Form für nicht verfassungskonform erklärt. Wir sprechen uns gegen eine nur kosmetische Reform der Amtsebene mittels Aufgabenkatalogen und Rückübertragungen von Aufgaben aus. Das wäre eine Kapitulation vor der Aufgabe, die kommunalen Strukturen durch eine Funktionalreform sowohl demokratischer, effizienter wie auch kostengünstiger zu gestalten. Stattdessen wollen wir, dass direkte Demokratie dort stattfindet, wo etwas zu entscheiden ist. Wir sehen die Diskussion um die aus unserer Sicht dringend notwendige Gebiets- und Verwaltungsstrukturreform als große Chance, das Viereck Demokratie-Bürgernähe-Heimat-Effizienzneu zu justieren.

Bei der bevorstehenden Debatte muss auch das Urteil des Verfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern zur Kreisgliederung berücksichtigt werden. Wir gehen deshalb nicht mit einem fertigen Konzept in diese Debatte und stellen auch unser bisheriges grünes Konzept in Frage. Denn wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte initiieren, in der erst die Aufgaben definiert und dann einer Ebene zugeordnet werden. Wir wollen Betroffene zu Beteiligten machen.

Statt allein auf die Anzahl der Gebietskörperschaften abzuheben, müssen wir jetzt über die Zahl der Ebenen diskutieren. Mit Gemeinden, Ämtern, Kreisen, Land  haben wir in Schleswig-Holstein eine kommunale Verwaltungsebene zu viel. Wir wollen keine Lösung, die den weiteren Ausbau einer vierten parlamentarischen Ebene bedeutet.

Mögliche Lösungen zeichnen sich ab:

a.      Die Ämter werden zu Amtsgemeinden: Amtsgemeinden mit ca 20.000 EinwohnerInnen wären stark genug, um die bisherigen Aufgaben der Ämter zu übernehmen und um zusätzlich bisherige Kreisaufgaben zu erfüllen. Damit könnte mehr Verantwortung "von oben nach unten" verlagert werden. Die bisherigen Gemeinden würden zu Ortskommunen.. Sie wären dann für das Gelingen des Gemeindelebens vor Ort verantwortlich. Wenn fest steht, welche Aufgaben dann noch beim Kreis verbleiben, wird dafür eine passende Struktur – notwendige Anzahl der Kreise/ Dienstleistungszentren – entwickelt.

b.      Ämter werden zu Kreisen:  Schleswig-Holstein behält im Wesentlichen seine vielen Gemeinden. Aufgaben, für die Gemeinden zu klein sind, werden wie bisher an die übergeordnete Ebene delegiert. Da aber eine Ebene eingespart werden soll, werden die Ämter deutlich größer, etwa 50.000-100.000 EinwohnerInnen stark. Sie erhalten zusätzlich die Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise und werden so selbst zu Kreisen. Damit wird die grundgesetzliche Vorgabe des Verfassungsranges für Kreise erfüllt.Da es nicht sinnvoll ist, alle bisherigen Aufgaben der Kreise auf diese deutlich kleinere Struktur zu verteilen, werden einige Aufgaben zum Land über gehen müssen.

Beide Wege würden die Diskussion über die Verwaltungsstrukturreform vom Kopf auf die Füße stellen und die jetzige Amtsebene stärken, bzw. die Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise stärker kommunalisieren. Richtlinie für diesen Prozess kann der Zusammenschluss von Regionen während des Aktiv-Regions-Prozess sein, der selbstorganisiert und aufgrund von kulturellen und regionalen Gemeinsamkeiten erfolgte.

Bei der Gebiets- und Verwaltungsreform muss ein wesentliches Ziel sein, Mischzuständigkeit und Mischfinanzierung zwischen den Ebenen zu entflechten und klare Aufgaben- und Ausgabezuständigkeiten zu schaffen. Es muss geprüft werden, wo die bisher von den Kreisen wahrgenommenen "pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben" sowie die "Aufgaben nach Weisung" zukünftig am besten erfüllt werden können. Dabei ist zu gewährleisten, dass zum einen mehr Verantwortung "nach unten" gegeben wird, zum anderen aber Aufgaben, die ein erhebliches Maß an Fachkompetenz brauchen, auf Landesebene gebündelt werden oder in Regionalen Dienstleistungszentren verbleiben.

Gewinne aus der Verwaltungsstrukturreform sollen vollständig bei den Kommunen bleiben, um damit den 120 Millionen Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich zu kompensieren und eine gedeihliche Grundausstattung der Kommunen zu sichern.

Damit haben die Kommunen einen erheblichen wirtschaftlichen Anreiz, die Debatte um eine Gebiets- und Verwaltungsstrukturreform selbst wieder zu eröffnen!

Der Landesparteitag fordert Landesvorstand und Landtagsfraktion auf, konzeptionell tätig zu werden und unter Beteiligung der Parteigremien und der kommunalen Vertretungen der Grünen ein Konzept für eine Verwaltungsstrukturreform von unten zu erarbeiten.

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