Zu wenig Ausgleichsmandate – Grüne fordern Korrektur
In mehreren Kommunen Schleswig-Holsteins wurden aufgrund einer falschen Wahlgesetzinterpretation des Innenministeriums zu wenig Ausgleichsmandate vergeben: Zum Beispiel in Kiel je ein Sitz zu wenig für Grüne und CDU, in Lübeck je ein Sitz zu wenig für Grüne und Bürgerblock und in Norderstedt waren es ebenfalls zwei Sitze zu wenig. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig ist diese Praxis unzulässig.
Der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel sagt:
"Ich halte die Wahlgesetzinterpretation des Innenministeriums für rechtswidrig. Ich gehe davon aus, dass die Mandatsverteilung in den Kommunen korrigiert wird."
Der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, sagt:
"Kleine Parteien haben es in Schleswig-Holstein schwer. Außer mit dem politischen Mitbewerber müssen sie sich mit einer Reihe bürokratischer Hindernisse herumschlagen. Eine verfassungswidrige Fünf-Prozent-Hürde galt bis letztes Jahr. Das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt, das in vielen Länder und auch im Bund abgeschafft wurde, benachteiligt die kleinen Parteien. Werden die absoluten Mehrheiten gebrochen, werden die Auszählverfahren zu ungunsten der kleineren Parteien zurecht interpretiert. Ein Schelm der Böses dabei denkt."
Landesverband Schleswig-Holstein
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