
Die Fünf-Prozent-Klausel ist demokratiefeindlich
Zur Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über die Klage zur Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen erklärt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
"Es kann nicht sein, dass die Stimmen tausender WählerInnen unter den Tisch fallen. Im Kreis Schleswig-Flensburg wurden zum Beispiel im Jahr 2003 bei der Kommunalwahl 7.000 Stimmen aufgrund der Sperrklausel nicht berücksichtigt. Nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit müssen alle Stimmen gleich viel zählen. Die Sperrklausel bedarf zwingender Gründe; diese sind in Schleswig-Holstein nicht gegeben. Die Fünf-Prozent-Klausel ist demokratiefeindlich".
Der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, Karl-Martin Hentschel, ergänzt: "Ich habe aufgrund der mündlichen Verhandlung den Eindruck, dass eine reale Chance auf das Fallen der Fünf-Prozent-Klausel besteht. Der Landtag und die Landesregierung sollten sich rechtzeitig darauf einstellen, dass das von uns erhoffte Urteil bei der Kommunalwahl im Mai 2008 berücksichtigt werden muss."
"Das Gericht hat sich ausführlich mit der Sache beschäftigt. Dies stimmt uns zuversichtlich, dass die Klage nicht anhand der rein formalen Einwände der Gegenseite entschieden wird", so der Rechtsanwalt von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters.
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