Marlies Fritzen Portrait_172
PM Nr.077.07 vom 26.11.2007

Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 28. November 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

am kommenden Mittwoch wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage zur Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen verhandelt. Im März dieses Jahres hatte der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, das Kommunalwahlrecht in der jetzigen Form für verfassungswidrig zu erklären.

Die Sperrklausel stellt einen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien dar, der keinen Rechtfertigungsgrund besitzt. Mit der Einführung der Direktwahl der BürgermeisterInnen und LandrätInnen droht auch bei Einzug von Splittergruppen und gegebenenfalls schwierigerer Mehrheitsbildung keine Funktionsstörung der kommunalen Verwaltung.

Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch ab 10.00 Uhr im Bundesverfassungsgericht statt. Das Ende des Verhandlungstages steht noch nicht fest. Von Grüner Seite werden die Landesvorsitzende Marlies Fritzen und der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel daran teilnehmen und für Stellungnahmen zur Verfügung stehen. Bei Anfragen können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0431 / 988-1503 melden, wir werden diese dann weiterleiten.

Mit freundlichem Gruß

gez. Claudia Jacob

 

 

 


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