
Zur Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Klausel: Wider die Arroganz der Macht!
Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen hat am vergangenen Freitag, dem 30. März 2007, eine Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlgesetz in Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Dazu sagt die Landesvorsitzende Marlies Fritzen:
"Die Fünf-Prozent-Klausel verletzt die Chancengleichheit. Sie ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn dies zur Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zwingend nötig ist. Das ist auf der kommunalen Ebene nicht der Fall.
Im Gegenteil: Neue politische Ideen und Initiativen werden gerade im kommunalen Bereich geboren. Ihre Vertretung im Rat kann zu einer Bereicherung der Kommunalpolitik führen. Die Fünf-Prozent-Hürde führt aber oft dazu, dass solche Initiativen – und auch kleine Parteien – erst gar nicht gewählt werden, weil sie "ohnehin keine Chance" haben. Das schadet der Demokratie.
Der Ausschluss mehrerer kleiner Gruppen aus dem Parlament kann auch dazu führen, dass relevante Wähleranteile nicht repräsentiert sind. Die beiden großen Parteien erhalten oftmals nur dadurch eine Mehrheit im Rat, obwohl sie nicht von der Mehrheit der BürgerInnen gewählt wurden."
Anlass für die Klage war die Ablehnung des Antrags der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung des Kommunalwahlrechtes durch die Mehrheit aus CDU und SPD am 13.12.2006. Dieser Antrag wurde vom SSW und der FDP unterstützt.
In verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, des Verfassungsgerichtshofes von NRW, des Berliner Verfassungsgerichtshofes, des Landesverfassungsgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern und des Hamburgischen Verfassungsgerichtes wurde bereits festgestellt, dass eine Fünf-Prozent-Klausel nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zwingend erfordert. Eine Zersplitterung der Kommunalparlamente und eine möglicherweise etwas größere Schwerfälligkeit sei kein ausreichender Grund.
Daraufhin ist die Fünf-Prozent-Klausel in fast allen Flächenländern abgeschafft worden. Es gibt sie nur noch in drei von 13 Flächenländern und in den drei Stadtstaaten, für die das Hamburger Verfassungsgericht Sondergründe konstatiert hat. In Schleswig-Holstein hatte eine Enquete-Kommission 1993 zwar empfohlen, die Fünf-Prozent-Klausel beizubehalten, das wesentliche Argument war aber damals die Wahl der BürgermeisterInnen und Landräte durch die kommunalen Vertretungen. Dieses Argument ist mit der Einführung der Direktwahl entfallen.
Bislang wurden Klagen gegen die Fünf-Prozent-Klausel in Schleswig-Holstein stets aus formalen Gründen abgelehnt. Eine Klage der ÖDP wurde 2002 abgelehnt, weil die Frist für eine Klage gegen das Gesetz verstrichen war. Diese Frist beträgt jeweils ein halbes Jahr nach einer Änderung des Kommunalwahlrechts. Das Gleiche geschah 2003 mit einer Klage der PDS.
Durch die Ablehnung des Gesetzesentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag läuft die Frist für eine Klagemöglichkeit erneut.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel:
"Die Ablehnung unseres Gesetzes erfolgte mit Argumenten, aus denen zum Teil unverhohlen die Arroganz der Macht sprach. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Argumenten fand nicht statt. Es wurde nicht einmal der Anschein erweckt und auch nur der Versuch gemacht, eine mögliche Beeinträchtigung der Kommunalparlamente durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde nachzuweisen.
Stattdessen wurde pauschal und ohne Bezug zu Schleswig-Holstein argumentiert:
-> das kommunale Wahlsystem in Schleswig-Holstein habe sich bewährt;
-> dass andere Bundesländer andere Wege gehen, sei kein hinreichender Grund, dies auch in Schleswig-Holstein zu tun;
-> die Fünf-Prozent-Klausel müsse beibehalten werden, um der Zersplitterung der Kommunalparlamente … vorzubeugen;
-> außerdem müssten die Kommunalparlamente vor undemokratischen links- und rechtsextremistischen Splittergruppen geschützt werden;
-> durch die Abschaffung der Sperrklausel würde außerdem alles komplizierter und teurer.
-> ´Man könne von den großen Parteien nicht verlangen, sich selbst durch Wahlrechtsmanipulationen zu beschneiden´, machte der SPD-Abgeordnete Puls in einer Presseerklärung ganz unverhohlen deutlich.
Keiner dieser Gründe genügt den verschiedenen Urteilen, die bundesweit zur Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel in fast allen Bundesländern geführt haben.
Im Gegenteil: Die Erklärung des Abgeordneten Puls ist das offene Eingeständnis, dass es der SPD bei der Ablehnung unseres Gesetzes nicht um die Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunalvertretungen ging, sondern um die Aufrechterhaltung der Vorteile für die beiden großen Parteien, die dadurch häufig in den Genuss absoluter Mehrheiten kommen, ohne die Mehrheit der Stimmen erhalten zu haben.
Auch das Argument, die Fünf-Prozent-Klausel schütze vor ExtremistInnen, ist weit hergeholt. ExtremistInnen spielen erfahrungsgemäß immer dort eine Rolle, wo es ihnen gelingt, vor Ort populäre Persönlichkeiten als KandidatInnen aufzustellen. Dann kommen sie meist auch über fünf Prozent.
Im Übrigen ist es kein Zeichen für eine selbstbewusste Demokratie, wenn sie versucht, durch Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit das Problem des Extremismus zu lösen."
In der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses erklärten sowohl das Hessische Innenministerium wie auch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern und der dortige Städte- und Gemeindetag übereinstimmend, dass es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass durch die Abschaffung der Sperrklausel die Funktionsfähigkeit der Kommunen ernsthaft gefährdet worden sei.
Die Ablehnung des Gesetzesantrages von Bündnis 90/Die Grünen erfolgte also unter Missachtung dieser eindeutigen Stellungnahmen mit der Arroganz der Macht der großen Parteien gegen die Stimmen der gesamten Opposition.
Nach Einreichung der Klage wird dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages noch in dieser Woche vom Bundesverfassungsgericht die Klageschrift zugestellt und eine Frist für eine Erwiderung gestellt.
Marlies Fritzen und Karl-Martin Hentschel:
"Danach werden wir prüfen, ob wesentliche neue Argumente vorgebracht werden.
Aufgrund dieser Prüfung behalten wir uns vor, gegebenenfalls eine einstweilige Anordnung zu erwirken mit dem Ziel, die Fünf-Prozent-Klausel noch für die Kommunalwahl 2008 zu kippen. Da eine solche Entscheidung aber bereits Fakten schaffen würde und damit die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen würde, ist die Hürde dafür sehr hoch.
Sollte diese Anordnung erfolgen, dann müsste der Landtag noch schnell eine Gesetzesänderung vornehmen, damit dies wirksam werden kann. Alternativ werden wir in jedem Fall mit großer Aussicht auf Erfolg die Entscheidung im Hauptsacheverfahren suchen."
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